🆘 Erste Hilfe im Umgang mit dem Jugendamt
Dieser Leitfaden richtet sich an Betroffene, Angehörige und Unterstützer:innen. Er hilft, in schwierigen Situationen mit dem Jugendamt wachsam, strukturiert und rechtssicher zu handeln.
1. 🧠 Gedächtnisprotokoll sofort anlegen
- Notiere Datum, Uhrzeit, Ort und Beteiligte jeder Begegnung.
- Halte fest, was gesagt wurde – möglichst wortwörtlich.
- Beschreibe Verhalten und Körpersprache der Beteiligten (z. B. Druck, Drohungen, Ignoranz, Empathie).
- Notiere deine eigene Reaktion – auch emotional (z. B. Überforderung, Angst, Zustimmung).
Tipp: Schreibe direkt nach dem Gespräch – je frischer, desto glaubwürdiger.
2. 👥 Zeugen hinzuziehen
- Bestehe auf eine Begleitperson bei Gesprächen – z. B. Vertrauensperson, Anwält:in, Ombudsstelle.
- Zeugen können später bestätigen, was gesagt oder getan wurde.
- Auch bei Telefonaten: Lautsprecher einschalten, Gespräch dokumentieren.
Tipp: Zeugen müssen nicht sprechen – sie müssen nur anwesend und aufmerksam sein.
3. 📄 Schriftlichkeit einfordern
- Bitte um schriftliche Bestätigungen von Entscheidungen, Hilfeplänen, Einschätzungen.
- Fordere Akteneinsicht – du hast ein Recht darauf (§ 25 SGB X).
- Dokumentiere mündliche Aussagen schriftlich und sende sie zur Bestätigung („Wie besprochen…“).
Tipp: E-Mails sind besser als Telefonate – sie hinterlassen Spuren.
4. 🛡️ Verhalten beobachten – nicht nur Inhalte
- Achte auf Tonfall, Blickkontakt, Körperhaltung.
- Wird Druck ausgeübt? Wird deine Meinung übergangen?
- Wird dein Kind ernst genommen oder instrumentalisiert?
Tipp: Macht zeigt sich oft nicht in Worten, sondern im Verhalten.
5. 📢 Beteiligung einfordern
- Du hast das Recht, gehört und beteiligt zu werden (§ 36 SGB VIII).
- Kinder haben ein Recht auf altersgerechte Beteiligung.
- Frage aktiv nach Alternativen, Kompromissen, mildesten Mitteln.
Tipp: Beteiligung ist kein Gefallen – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
6. 📚 Hilfe holen – nicht warten
- Kontaktiere eine Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe.
- Ziehe eine:n Fachanwält:in für Familienrecht hinzu.
- Tausche dich mit anderen Betroffenen aus – z. B. über unser Intranet.
Tipp: Du bist nicht allein – aber du musst den ersten Schritt machen.
7. 🧭 Deine Haltung zählt
- Sei klar, ruhig und strukturiert – auch wenn du emotional betroffen bist.
- Zeige, dass du mitdenkst, mitliest, mitentscheidest.
- Du bist nicht „hilflos“ – du bist mündig.
Tipp: Wer Haltung zeigt, wird anders behandelt – nicht immer fair, aber oft vorsichtiger.
🧰 Downloads & Vorlagen
📍 Ombudsstellen & rechtliche Grundlagen
🛡️ Ombudsstellen in Niedersachsen
- BerNi e. V. – Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe
www.berni-ev.de
Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Tel: 0511 235 118 0 – E-Mail: info@berni-ev.de - Ombudschaft Jugendhilfe Niedersachsen
www.ombudschaft-jugendhilfe-niedersachsen.de
Zentrale Plattform für Beratung, Unterstützung und Beschwerdeverfahren - KoBeRa e. V. – Region Südost-Niedersachsen
www.kobera.org
Am Exer 10b, 38302 Wolfenbüttel – Sprechstunde: donnerstags 14:30–16:30 Uhr
⚖️ Rechtliche Grundlagen
- SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe:
Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de - Akteneinsicht (§ 25 SGB X):
Du hast das Recht, deine vollständige Akte einzusehen – schriftlich beantragen! - Beteiligung (§ 36 SGB VIII):
Kinder und Eltern müssen in Entscheidungen einbezogen werden – das ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“.
📜 Grundrechte & ihre Anwendung
- Art. 1 GG – Würde des Menschen: Unantastbar, auch im Verfahren
- Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie: Eingriffe müssen gerechtfertigt und verhältnismäßig sein
- Art. 19 GG – Rechtsweggarantie: Du darfst dich wehren – auch gegen das Jugendamt
- UN-Kinderrechtskonvention:
BMFSFJ: Kinderrechte ins Grundgesetz
DKHW: Kinderrechte erklärt