⚖️ Verlust der Unschuldsvermutung
Wenn du dich plötzlich rechtfertigen musst – ohne, dass dir etwas nachgewiesen wurde: Diese Seite zeigt, wie die Unschuldsvermutung im Hilfesystem untergraben wird – und wie du dich schützen kannst.
🔍 Was bedeutet Unschuldsvermutung?
Im Rechtsstaat gilt: Niemand ist schuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. Doch in der Jugendhilfe erleben viele Eltern das Gegenteil – sie stehen unter Generalverdacht, müssen sich rechtfertigen, obwohl keine Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen.
⚠️ Typische Muster
- Vermutungen oder anonyme Hinweise führen zu massiven Eingriffen
- Eltern müssen beweisen, dass sie „gut genug“ sind
- Verdachtsmomente werden als Tatsachen behandelt
- Eltern werden durch ungerechtfertigte Maßnahmen wie Polizeischutz diskreditiert
- Verfahrensdritten wird nahegelegt nur mit Polizeischutz Hausbesuche durchzuführen
- Verfahren starten ohne vorherige Aufklärung oder Anhörung
- „Kindeswohlgefährdung“ wird behauptet – ohne objektive Grundlage
🧠 Wirkung auf Betroffene
- Gefühl von Ohnmacht und Misstrauen
- Angst vor jedem Fehler oder Missverständnis
- Verlust von Vertrauen in das Hilfesystem
- Rückzug oder Überanpassung aus Angst vor Sanktionen
🛡️ Was du tun kannst
- Frage nach konkreten Belegen für Vorwürfe oder Einschätzungen
- Verlange Akteneinsicht (§ 25 SGB X) und prüfe die Darstellung
- Verfasse eine Gegendarstellung oder Stellungnahme
- Ziehe rechtliche Beratung oder eine Ombudsstelle hinzu
- Dokumentiere jede Maßnahme, jeden Vorwurf, jede Reaktion