đ Erste Hilfe im Umgang mit dem Jugendamt
Dieser Leitfaden richtet sich an Betroffene, Angehörige und UnterstĂŒtzer:innen. Er hilft, in schwierigen Situationen mit dem Jugendamt wachsam, strukturiert und rechtssicher zu handeln.
1. đ§ GedĂ€chtnisprotokoll sofort anlegen
- Notiere Datum, Uhrzeit, Ort und Beteiligte jeder Begegnung.
- Halte fest, was gesagt wurde â möglichst wortwörtlich.
- Beschreibe Verhalten und Körpersprache der Beteiligten (z.âŻB. Druck, Drohungen, Ignoranz, Empathie).
- Notiere deine eigene Reaktion â auch emotional (z.âŻB. Ăberforderung, Angst, Zustimmung).
Tipp: Schreibe direkt nach dem GesprĂ€ch â je frischer, desto glaubwĂŒrdiger.
2. đ„ Zeugen hinzuziehen
- Bestehe auf eine Begleitperson bei GesprĂ€chen â z.âŻB. Vertrauensperson, AnwĂ€lt:in, Ombudsstelle.
- Zeugen können spÀter bestÀtigen, was gesagt oder getan wurde.
- Auch bei Telefonaten: Lautsprecher einschalten, GesprÀch dokumentieren.
Tipp: Zeugen mĂŒssen nicht sprechen â sie mĂŒssen nur anwesend und aufmerksam sein.
3. đ Schriftlichkeit einfordern
- Bitte um schriftliche BestÀtigungen von Entscheidungen, HilfeplÀnen, EinschÀtzungen.
- Fordere Akteneinsicht â du hast ein Recht darauf (§ 25 SGB X).
- Dokumentiere mĂŒndliche Aussagen schriftlich und sende sie zur BestĂ€tigung (âWie besprochenâŠâ).
Tipp: E-Mails sind besser als Telefonate â sie hinterlassen Spuren.
4. đĄïž Verhalten beobachten â nicht nur Inhalte
- Achte auf Tonfall, Blickkontakt, Körperhaltung.
- Wird Druck ausgeĂŒbt? Wird deine Meinung ĂŒbergangen?
- Wird dein Kind ernst genommen oder instrumentalisiert?
Tipp: Macht zeigt sich oft nicht in Worten, sondern im Verhalten.
5. đą Beteiligung einfordern
- Du hast das Recht, gehört und beteiligt zu werden (§ 36 SGB VIII).
- Kinder haben ein Recht auf altersgerechte Beteiligung.
- Frage aktiv nach Alternativen, Kompromissen, mildesten Mitteln.
Tipp: Beteiligung ist kein Gefallen â sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
6. đ Hilfe holen â nicht warten
- Kontaktiere eine Ombudsstelle fĂŒr Kinder- und Jugendhilfe.
- Ziehe eine:n FachanwĂ€lt:in fĂŒr Familienrecht hinzu.
- Tausche dich mit anderen Betroffenen aus â z.âŻB. ĂŒber unser Intranet.
Tipp: Du bist nicht allein â aber du musst den ersten Schritt machen.
7. đ§ Deine Haltung zĂ€hlt
- Sei klar, ruhig und strukturiert â auch wenn du emotional betroffen bist.
- Zeige, dass du mitdenkst, mitliest, mitentscheidest.
- Du bist nicht âhilflosâ â du bist mĂŒndig.
Tipp: Wer Haltung zeigt, wird anders behandelt â nicht immer fair, aber oft vorsichtiger.
đ§° Downloads & Vorlagen
- đ Vorlage: GedĂ€chtnisprotokoll (PDF)
- â Checkliste: GesprĂ€ch mit dem Jugendamt
- đ Ombudsstellen nach Bundesland
Der wichtigste Tipp, lieĂ unsere Systemblicke um informiert zu sein und Manipulative und Toxische Methoden zu erkennen und zu benennen. So kannst du es dokumentieren!Â
Systemblicke
đ Ombudsstellen & rechtliche Grundlagen
đĄïž Ombudsstellen in Niedersachsen
- BerNi e.âŻV. â Beratungs- und Ombudsstelle fĂŒr Kinder- und Jugendhilfe
www.berni-ev.de
Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover
Tel: 0511 235 118 0 â E-Mail: info@berni-ev.de - Ombudschaft Jugendhilfe Niedersachsen
www.ombudschaft-jugendhilfe-niedersachsen.de
Zentrale Plattform fĂŒr Beratung, UnterstĂŒtzung und Beschwerdeverfahren - KoBeRa e.âŻV. â Region SĂŒdost-Niedersachsen
www.kobera.org
Am Exer 10b, 38302 WolfenbĂŒttel â Sprechstunde: donnerstags 14:30â16:30 Uhr
âïž Rechtliche Grundlagen
- SGB VIII â Kinder- und Jugendhilfe:
Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de - Akteneinsicht (§ 25 SGB X):
Du hast das Recht, deine vollstĂ€ndige Akte einzusehen â schriftlich beantragen! - Beteiligung (§ 36 SGB VIII):
Kinder und Eltern mĂŒssen in Entscheidungen einbezogen werden â das ist kein âKannâ, sondern ein âMussâ.
đ Grundrechte & ihre Anwendung
- Art. 1 GG â WĂŒrde des Menschen: Unantastbar, auch im Verfahren
- Art. 6 GG â Schutz von Ehe und Familie: Eingriffe mĂŒssen gerechtfertigt und verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein
- Art. 19 GG â Rechtsweggarantie: Du darfst dich wehren â auch gegen das Jugendamt
- UN-Kinderrechtskonvention:
BMFSFJ: Kinderrechte ins Grundgesetz
DKHW: Kinderrechte erklÀrt