Demokratiephysik für die Kinder und Jugendhilfe

Vorlage: Ablehnung eines Gutachters wegen Befangenheit (§ 42 ZPO i.V.m. § 6 LwVfG / § 15 FamFG)

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Ein Befangenheitsantrag (auch „Ablehnungsgesuch“) muss beim Familiengericht eingereicht werden, nicht beim Gutachter selbst.

Wichtige Frist: Der Antrag muss unverzüglich (in der Regel innerhalb von 2 Wochen) gestellt werden, nachdem du den Grund für die Befangenheit erfahren hast. Wenn du nach dem Grund noch freiwillig an Untersuchungen des Gutachters teilnimmst, hast du das Recht auf Ablehnung oft schon verwirkt!

Absender: [Dein Name, Adresse]

Empfänger: [Name des zuständigen Amtsgerichts / Familiengerichts, Adresse]

Datum: [Aktuelles Datum]

Geschäftsnummer / Aktenzeichen: [Dein gerichtliches Aktenzeichen]

In Sachen: [Dein Name] ./. [Name des Gegenparts] betreffend [z. B. das Sorgerecht/Umgangsrecht für das Kind Name]

Betreff: Ablehnung d. Sachverständigen [Name des Gutachters] wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 ZPO

In dem oben genannten Verfahren lehne ich den/die vom Gericht bestellte(n) Sachverständige(n) [Name des Gutachters] wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Begründung:

Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO genügt ein Grund, der aus Sicht einer vernünftigen Partei geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Ein solcher objektiver Grund liegt hier vor.

Der/die Sachverständige hat im Rahmen der Begutachtung folgendes Verhalten gezeigt, welches die Besorgnis der Voreingenommenheit begründet:

Sachverhalt 1 (Beispiel): Am [Datum] äußerte der/die Sachverständige im persönlichen Gespräch mir gegenüber: „[Hier das genaue Zitat oder Verhalten einfügen, z. B.: ‚Mütter, die Vollzeit arbeiten, entziehen sich ihrer Verantwortung.‘]“ Dies zeigt eine vorgefertigte, dogmatische Meinung, die eine neutrale Prüfung meines Einzelfalls unmöglich macht.

Sachverhalt 2 (Beispiel): Der/die Sachverständige hat mit dem Kindesvater/der Kindesmutter am [Datum] ein dreistündiges Gespräch geführt, mir jedoch trotz mehrfacher Bitte nur 45 Minuten eingeräumt. Diese massive qualitative und quantitative Ungleichbehandlung verletzt das Prinzip der Waffengleichheit.

Sachverhalt 3 (Beispiel): Der/die Sachverständige verwertet ungeprüfte und bestrittene Behauptungen des Jugendamtes als feststehende Tatsachen, ohne meine hierzu eingereichten Beweise überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.

(Hinweis fürs Wiki: Hier dürfen nur konkrete Fakten und Handlungen stehen, keine bloßen Gefühle wie „Ich hatte ein schlechtes Gefühl“).

Aufgrund dieser Vorfälle ist das Vertrauen in eine objektive und unvoreingenommene Begutachtung nachhaltig zerstört.

Ich beantrage daher, das Ablehnungsgesuch für begründet zu erklären und eine(n) neue(n), unbefangene(n) Sachverständige(n) mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

[Deine Unterschrift]

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