Wenn Fachaufsicht zur Fassade wird – Ein Fallbeispiel aus Holzminden
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist eines der wichtigsten demokratischen Instrumente, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden haben. Sie soll sicherstellen, dass Verwaltungshandeln nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern überprüfbar bleibt – fachlich, rechtlich und ethisch. Sie ist ein Korrektiv, ein Schutzmechanismus, ein Ventil gegen Machtmissbrauch und Fehlentscheidungen.
Zumindest in der Theorie.
Was passiert aber, wenn dieses Kontrollinstrument selbst zur Fassade wird?
Wenn die Fachaufsicht nicht prĂĽft, sondern abwehrt?
Wenn Widersprüche nicht aufgeklärt, sondern ignoriert werden?
Wenn eine Behörde sich selbst kontrolliert – und erwartungsgemäß zu dem Ergebnis kommt, dass alles korrekt war?
Genau das zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Landkreis Holzminden. Es ist kein Einzelfall, sondern ein LehrstĂĽck ĂĽber strukturelle Probleme in der Jugendhilfe und der kommunalen Verwaltung. Und es ist ein Beispiel dafĂĽr, wie dringend wir ĂĽber demokratische Kontrolle, Transparenz und institutionelle Verantwortung sprechen mĂĽssen.
Ausgangspunkt: Eine Beschwerde mit 27 dokumentierten Pflichtverletzungen
Am Anfang steht eine Fachaufsichtsbeschwerde, die ihresgleichen sucht:
27 Punkte, detailliert belegt, juristisch sauber strukturiert, mit Verweisen auf Akten, Diagnosen, Gesetzesgrundlagen und Verfahrensfehler. Es geht um:
– selektive oder verfälschte Unterlagen
– ignorierte medizinische Diagnosen
– erfundene oder ungeprĂĽfte VorwĂĽrfe
– fehlende Zeugenbefragungen
– unzulässige Interpretationen
– widersprĂĽchliche Gutachten
– diskriminierende Aussagen
– und eine Unterbringungsentscheidung, die nicht dem Bedarf der Kinder entsprach und nur durch eingreifen der Verfahrensbeiständin verhindert wurde.
Kurz: Es geht um strukturelle Pflichtverletzungen, die – wenn sie zutreffen – nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich gravierend wären.
Die Beschwerde ist kein emotionaler Rundumschlag, sondern eine analytische Dokumentation. Sie benennt WidersprĂĽche, belegt Manipulationen, zeigt systemische Verzerrungen auf und stellt zentrale Fragen, die jede Fachaufsicht beantworten mĂĽsste.
Die erste Antwort: Abwehr statt Aufklärung
Die Antwort des Jugendamts auf diese Beschwerde ist ernüchternd – und aufschlussreich.
Sie folgt einem Muster, das viele Betroffene kennen:
– Verantwortung wird verschoben („dafĂĽr ist das Gericht zuständig“)
– WidersprĂĽche werden pauschal negiert („konnte nicht festgestellt werden“)
– Fachliche Fragen werden nicht beantwortet
– Die eigene Rolle wird verharmlost („wir haben nur weitergeleitet“)
– Die PrĂĽfung bleibt unsichtbar („wir haben alles gesichtet“)
Was fehlt:
– jede inhaltliche Auseinandersetzung
– jede BegrĂĽndung
– jede Transparenz
– jede Dokumentation
– jede fachliche Reflexion
Die Antwort wirkt wie ein Textbaustein, nicht wie eine FachprĂĽfung.
Sie ist formal höflich, aber materiell leer.
Besonders auffällig:
Die zentrale Frage – wie das Jugendamt zu der Darstellung „jahrelanger Verwahrlosung“ kam – wird nicht beantwortet. Dabei ist genau diese Formulierung die Grundlage für die gerichtliche Herausnahme der Kinder.
Die zweite Eskalation: Die Frage nach der Grundlage der Entscheidung
Weil die erste Antwort ausweichend war, folgt eine zweite Fachaufsichtsbeschwerde.
Diesmal mit einem klaren Fokus:
Wie konnte das Jugendamt eine jahrelange Verwahrlosung darstellen, wenn es dafĂĽr keine fachliche Grundlage gab?
Denn:
– Der Hausbesuch dauerte nur ca. 20 Minuten.
– Kein medizinischer Bericht spricht von Verwahrlosung.
– Die Diagnoseachse 4.1 aus Ă–sterreich („mangelnde elterliche Steuerung“) taucht nur in der Zusammenfassung des Jugendamts auf – nicht in den Originalunterlagen.
– Die KJPP-Berichte widersprechen dieser Darstellung sogar.
Wenn diese Achse die einzige Grundlage war – und sie sich als fehlerhaft oder manipuliert herausstellt –, fällt die gesamte Gefährdungsbeurteilung in sich zusammen.
Diese Frage ist nicht nur berechtigt, sondern zwingend.
Sie betrifft die Grundlage einer der schwersten MaĂźnahmen, die der Staat treffen kann: die Herausnahme von Kindern.
Die zweite Antwort: Die Behörde blockiert vollständig
Die Antwort auf diese zweite Beschwerde ist noch deutlicher als die erste – und politisch brisanter.
Sie lautet im Kern:
– Alles wurde geprĂĽft.
– Es gibt keine neuen Informationen.
– WidersprĂĽche wurden nicht festgestellt.
– Weitere Stellungnahmen erfolgen nicht.
– FĂĽr alles Weitere möge man den Rechtsweg beschreiten.
Das ist keine PrĂĽfung.
Das ist eine administrative Abriegelung.
Die Behörde verweigert:
– jede inhaltliche Auseinandersetzung
– jede BegrĂĽndung
– jede Transparenz
– jede Aufklärung
– jede Fehlerkultur
Sie erklärt das Verfahren für abgeschlossen – ohne eine einzige der zentralen Fragen zu beantworten.
Was diese beiden Antworten offenlegen – systemisch betrachtet
Die beiden Antworten sind nicht einfach unbefriedigend.
Sie sind ein struktureller Befund.
Sie zeigen:
A. Die Fachaufsicht ist nicht unabhängig
Sie prüft nicht kritisch, sondern verteidigt die eigene Behörde.
B. Widersprüche werden nicht aufgeklärt
Selbst gravierende Unstimmigkeiten – wie die Frage nach der Grundlage der Verwahrlosungsbehauptung – bleiben unbeantwortet.
C. Die Verwaltung verwechselt „wir haben entschieden“ mit „wir haben recht“
Es gibt keine Reflexion, keine Selbstkorrektur, keine Fehleranalyse.
D. Die Machtasymmetrie ist extrem
Die Behörde muss nichts belegen.
Die Eltern mĂĽssen alles belegen.
E. Die Fachaufsicht dient nicht der Kontrolle, sondern der Selbstverteidigung
Sie ist ein Schutzschild – nicht für die Kinder, sondern für die Institution.
F. Die Verwaltung kann Entscheidungen treffen, ohne sie begrĂĽnden zu mĂĽssen
Das ist ein demokratisches Problem, kein Einzelfehler.
Warum dieser Fall politisch relevant ist
Dieser Fall ist exemplarisch fĂĽr ein strukturelles Problem in der Jugendhilfe:
– Jugendämter haben enorme Macht.
– Fachaufsichten sind oft organisatorisch abhängig.
– Fehlerkultur existiert kaum.
– Transparenz ist minimal.
– Betroffene haben kaum Möglichkeiten, sich zu wehren.
– Gerichte verlassen sich auf Darstellungen der Jugendämter.
– Falsche oder verzerrte Informationen können massive Folgen haben.
Wenn eine Behörde eine „jahrelange Verwahrlosung“ behauptet, ohne dass es dafür eine Grundlage gibt – und wenn die Fachaufsicht diese Frage nicht prüft –, dann ist das nicht nur ein Verwaltungsfehler.
Es ist ein Demokratiedefizit.
Was sich ändern muss
Dieser Fall zeigt, was viele Familien seit Jahren fordern:
– Unabhängige Fachaufsichten, die nicht Teil derselben Verwaltung sind
– Transparente BegrĂĽndungspflichten
– Dokumentationspflichten fĂĽr Gefährdungseinschätzungen
– Akteneinsichtsrechte fĂĽr Betroffene
– Externe Qualitätskontrollen
– Schutz vor institutioneller Voreingenommenheit
– Klare Regeln fĂĽr den Umgang mit medizinischen Diagnosen
– Verpflichtende Fehleranalysen
Es geht nicht um Schuldzuweisung.
Es geht um Strukturen, die verhindern, dass Fehler ĂĽberhaupt auffallen.
Warum wir darĂĽber sprechen mĂĽssen
Dieser Blogbeitrag ist kein Angriff auf einzelne Mitarbeitende.
Er ist ein Spiegel, den wir einem System vorhalten, das sich der Kontrolle entzieht.
Wenn Fachaufsicht zur Fassade wird, verliert die Demokratie ein wichtiges Korrektiv.
Wenn WidersprĂĽche nicht geprĂĽft werden, verlieren BĂĽrger ihr Vertrauen.
Wenn Behörden sich selbst kontrollieren, verlieren Kinder ihren Schutz.
Deshalb mĂĽssen wir darĂĽber sprechen.
Deshalb mĂĽssen wir dokumentieren.
Deshalb müssen wir Missstände sichtbar machen.
Nicht aus Trotz.
Sondern aus Verantwortung.
Denn Transparenz ist kein Angriff auf Institutionen.
Transparenz ist ihre Grundlage.
Verlinkter Beitrag:
Wenn demokratische Kontrollinstanzen lächerlich gemacht werden – Der Fall Holzminden
Erfahre mehr ĂĽber die Aufgabe der Fachaufsicht in unserem Systemblick-Wiki:
Fachaufsicht im Kinderschutz – Verantwortung, Wirkung und demokratischer Auftrag
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