Warum das System seine Fehler nicht zugeben kann
Diese Seite beleuchtet die strukturellen, psychologischen und institutionellen Gründe, warum Jugendämter und Fachkräfte ihre Fehlentscheidungen verteidigen – selbst wenn sie nachweislich falsch sind. Es geht um Macht, Selbstschutz und die systemische Unfähigkeit zur Fehlerkultur.
Lügenkonstrukte als Selbstschutz
- Institutionelle Kohärenz: Ein einmal gesetztes Narrativ („gefährliche Familie“) muss verteidigt werden, um das eigene Handeln zu legitimieren.
- Haftungsvermeidung: Fehler einzugestehen würde bedeuten, sich juristisch angreifbar zu machen – das wird systematisch vermieden.
- Reputationsschutz: Behörden und Fachkräfte schützen ihr Image – auch auf Kosten der Wahrheit.
Psychologische Dissonanzvermeidung
- Fachkräfte sehen sich oft als „Kinderschützer:innen“ – Zweifel an der eigenen Einschätzung bedrohen dieses Selbstbild.
- Um die kognitive Dissonanz zu vermeiden, wird das eigene Handeln nachträglich gerechtfertigt – auch wenn es auf falschen Annahmen beruhte.
- Widerspruch durch Eltern wird als Bestätigung der Gefährlichkeit gewertet („nicht kooperationsbereit“). -> Zirkelschluss-Methoden – Wenn sich das System selbst bestätigt
Hierarchische Loyalität statt Fehlerkultur
- Jugendämter sind hierarchisch organisiert – Kritik nach innen ist selten erwünscht.
- Wer Fehler einräumt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Kolleg:innen und Vorgesetzte.
- Das führt zu kollektiver Verteidigung von Fehlentscheidungen – selbst bei offensichtlicher Unrechtmäßigkeit.
Wer darf eigentlich urteilen
- Jugendamtsmitarbeitende haben einen gesetzlichen Auftrag (§ 8a SGB VIII) – aber keine bundeseinheitlichen Standards für Qualifikation.
- In der Praxis urteilen oft Menschen ohne spezifische Kenntnisse zu Neurodivergenz, Trauma, Diskriminierung.
- Es fehlt an verpflichtender Supervision, unabhängiger Qualitätssicherung und wirksamer Fachaufsicht.
Projektion eigener Erziehung
- Viele Fachkräfte wurden selbst in autoritären, leistungsorientierten oder normativen Kontexten sozialisiert.
- Sie haben gelernt: Anpassung = Sicherheit, Abweichung = Gefahr.
- Wer Vielfalt nie gelernt hat auszuhalten, wird sie später pathologisieren – besonders in Machtpositionen.
Folgen für betroffene Familien
- Fehlentscheidungen werden nicht korrigiert – sondern verteidigt.
- Eltern werden kriminalisiert, pathologisiert, isoliert.
- Kinder werden fremduntergebracht – oft ohne echte Gefährdungslage.
- Widerspruch wird als „Unkooperativität“ gewertet – nicht als berechtigter Selbstschutz.
Internationale Kritik
- Deutschland und Österreich stehen unter Beobachtung internationaler Gremien (UN, EU, Volksanwaltschaft).
- Kritisiert werden: fehlende Fehlerkultur, rechtswidrige Eingriffe, mangelnde Transparenz.
- Menschenrechtsverletzungen im Kinderschutz sind dokumentiert – aber werden selten politisch aufgearbeitet.
Unsere Forderungen
- Einführung einer unabhängigen Fachaufsicht für Jugendämter
- Verpflichtende Supervision und Fehlerkultur
- Transparente Aktenführung mit Widerspruchsrecht
- Einbindung von Betroffenenwissen und neurodivergenten Perspektiven
- Rechtsstaatliche Kontrolle statt informeller Macht
Was du tun kannst
- Fordere Akteneinsicht – und dokumentiere Zirkelschlüsse
- Verweise auf diese Seite in Stellungnahmen und Beschwerden
- Teile deine Geschichte – anonym oder öffentlich
- Vernetze dich mit anderen Betroffenen
- Kontaktiere uns für Unterstützung oder Veröffentlichung
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