Aktenkritik & Aktenwahrheit
Akten sind keine objektive Wahrheit. Sie sind ein Produkt von Wahrnehmung, Bewertung und institutioneller Macht. Wer mit Behörden zu tun hat, muss lernen, Akten zu lesen – und zu hinterfragen.
Was ist Aktenkritik?
Aktenkritik bedeutet, die Inhalte von Behördenakten systematisch zu analysieren, auf Widersprüche zu prüfen und eigene Stellungnahmen zu ergänzen.
- Sprachliche Analyse: Werden wertende Begriffe wie „auffällig“, „uneinsichtig“, „emotional“ verwendet?
- Quellenprüfung: Ist belegt, was behauptet wird? Oder basiert es auf Hörensagen?
- Perspektivverengung: Kommen Betroffene selbst zu Wort? Oder nur Fachkräfte?
- Auslassungen: Fehlen entlastende Informationen, Gutachten, Zeugenaussagen?
Was bedeutet Aktenwahrheit?
„Aktenwahrheit“ beschreibt die faktische Macht von Akteninhalten: Was in der Akte steht, wird geglaubt – selbst wenn es falsch, verzerrt oder unvollständig ist. Das kann gravierende Folgen haben, z. B. in familiengerichtlichen Verfahren.
Typische Fehler & Muster
- Framing: Aus „kritisch“ wird „verhaltensauffällig“
- Zirkelschlüsse: „Weil sie sich wehrt, ist sie instabil – also gefährdet sie das Kind“
- Pathologisierung: Emotionen werden als Krankheit gedeutet
- Einseitigkeit: Nur Aussagen von Fachkräften werden dokumentiert, nicht die der Betroffenen
- Aktenkopiererei: Fehlerhafte Einschätzungen werden über Jahre weiterkopiert
Machtmissbrauch erkennen
Wenn Akten zur Durchsetzung von Macht genutzt werden, spricht man von strukturellem Machtmissbrauch. Hinweise darauf sind:
- Unangekündigte Hausbesuche mit mehreren Personen
- Drohung mit Sorgerechtsentzug ohne richterliche Grundlage
- Verweigerung der Akteneinsicht
- Ignorieren fachärztlicher Stellungnahmen
- Verweigerung von Zeugen oder Beiständen
Wie man sich schützt
- Akteneinsicht beantragen: Nach § 25 SGB X schriftlich verlangen
- Gegendarstellung einreichen: Falsche oder verzerrte Inhalte kommentieren
- Zeugen einbinden: Bei Gesprächen, Hausbesuchen, Telefonaten
- Gespräche dokumentieren: Gedächtnisprotokolle, Mitschriften, ggf. Tonaufnahmen (rechtlich prüfen!)
- Öffentlichkeit herstellen: Bürgerinitiativen, Presse, Ombudsstellen
Beispiele aus der Praxis
- Fall A: Mutter wird als „psychisch auffällig“ beschrieben – obwohl ärztliches Gutachten das Gegenteil belegt
- Fall B: Wohnung als „verwahrlost“ bezeichnet – obwohl Fotos das Gegenteil zeigen
- Fall C: Vater wird als „nicht kooperativ“ eingestuft – weil er Wahrheit verlangt
Weiterführende Systemblicke:
Zirkelschluss-Methoden – Wenn sich das System selbst bestätigt