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Aktenkritik & Aktenwahrheit

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Aktenkritik & Aktenwahrheit

Akten sind keine objektive Wahrheit. Sie sind ein Produkt von Wahrnehmung, Bewertung und institutioneller Macht. Wer mit Behörden zu tun hat, muss lernen, Akten zu lesen – und zu hinterfragen.


Was ist Aktenkritik?

Aktenkritik bedeutet, die Inhalte von Behördenakten systematisch zu analysieren, auf Widersprüche zu prüfen und eigene Stellungnahmen zu ergänzen.

  • Sprachliche Analyse: Werden wertende Begriffe wie „auffällig“, „uneinsichtig“, „emotional“ verwendet?
  • Quellenprüfung: Ist belegt, was behauptet wird? Oder basiert es auf Hörensagen?
  • Perspektivverengung: Kommen Betroffene selbst zu Wort? Oder nur Fachkräfte?
  • Auslassungen: Fehlen entlastende Informationen, Gutachten, Zeugenaussagen?

Was bedeutet Aktenwahrheit?

„Aktenwahrheit“ beschreibt die faktische Macht von Akteninhalten: Was in der Akte steht, wird geglaubt – selbst wenn es falsch, verzerrt oder unvollständig ist. Das kann gravierende Folgen haben, z. B. in familiengerichtlichen Verfahren.


Typische Fehler & Muster

  • Framing: Aus „kritisch“ wird „verhaltensauffällig“
  • Zirkelschlüsse: „Weil sie sich wehrt, ist sie instabil – also gefährdet sie das Kind“
  • Pathologisierung: Emotionen werden als Krankheit gedeutet
  • Einseitigkeit: Nur Aussagen von Fachkräften werden dokumentiert, nicht die der Betroffenen
  • Aktenkopiererei: Fehlerhafte Einschätzungen werden über Jahre weiterkopiert

Machtmissbrauch erkennen

Wenn Akten zur Durchsetzung von Macht genutzt werden, spricht man von strukturellem Machtmissbrauch. Hinweise darauf sind:

  • Unangekündigte Hausbesuche mit mehreren Personen
  • Drohung mit Sorgerechtsentzug ohne richterliche Grundlage
  • Verweigerung der Akteneinsicht
  • Ignorieren fachärztlicher Stellungnahmen
  • Verweigerung von Zeugen oder Beiständen

Wie man sich schützt

  • Akteneinsicht beantragen: Nach § 25 SGB X schriftlich verlangen
  • Gegendarstellung einreichen: Falsche oder verzerrte Inhalte kommentieren
  • Zeugen einbinden: Bei Gesprächen, Hausbesuchen, Telefonaten
  • Gespräche dokumentieren: Gedächtnisprotokolle, Mitschriften, ggf. Tonaufnahmen (rechtlich prüfen!)
  • Öffentlichkeit herstellen: Bürgerinitiativen, Presse, Ombudsstellen

Beispiele aus der Praxis

  • Fall A: Mutter wird als „psychisch auffällig“ beschrieben – obwohl ärztliches Gutachten das Gegenteil belegt
  • Fall B: Wohnung als „verwahrlost“ bezeichnet – obwohl Fotos das Gegenteil zeigen
  • Fall C: Vater wird als „nicht kooperativ“ eingestuft – weil er Wahrheit verlangt

Weiterführende Systemblicke:

Zirkelschluss-Methoden – Wenn sich das System selbst bestätigt

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