Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (Verhalten des Mitarbeiters: „ist unhöflich“) verläuft fast immer im Sande („formlos, fristlos, fruchtlos“). Nutze stattdessen die Fachaufsichtsbeschwerde (inhaltlich falsche Entscheidungen der Behörde). Die „3-K“-Regel für Beschwerden: Kurz: Keine Romane. Maximal 2 Seiten. Behördenleiter lesen keine 20-seitigen Leidensgeschichten. Konkret: Wer hat wann was getan oder unterlassen? Welche gesetzliche Pflicht (§ 8a, § 36 SGB… Zum vollen Beitrag