GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK
1. Amtsermittlung
Definition: Pflicht der Behörde, den Sachverhalt eigenständig und vollständig zu ermitteln.
Systemische Einordnung: In der Praxis oft selektiv oder aktenzentriert.
Bezug zu H = P/C: Fehlende oder einseitige Amtsermittlung erhöht P und senkt C.
Beispiel: Jugendamt prüft nur die eigene Akte, nicht die Realität.
2. Verhältnismäßigkeit
Definition: Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Systemische Einordnung: Wird häufig als rhetorische Formel genutzt, nicht als echte Prüfung.
Bezug: Fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung = C fällt → H steigt.
Beispiel: Sofortige Maßnahme ohne mildere Alternativen.
3. Ermessensfehler
Definition: Fehlerhafte Ausübung behördlichen Ermessens (Überschreitung, Unterschreitung, Fehlgebrauch).
Systemische Einordnung: Ermessensfehler sind strukturelle, nicht individuelle Probleme.
Bezug: Ermessensfehler erhöhen P, weil Kontrolle fehlt.
Beispiel: Entscheidung ohne Abwägung aller Fakten.
4. Ermessensreduzierung
Definition: Situation, in der die Behörde faktisch nur eine rechtmäßige Entscheidung treffen darf.
Systemische Einordnung: Wird oft ignoriert, um Handlungsspielräume zu behalten.
Bezug: Ignorierte Reduzierung = P steigt künstlich.
Beispiel: Pflicht zur Anhörung wird als „optional“ behandelt.
5. Ermessensmissbrauch
Definition: Nutzung des Ermessens für sachfremde oder institutionelle Zwecke.
Systemische Einordnung: Typisches Symptom institutioneller Drift.
Bezug: Missbrauch = P steigt, C wird umgangen.
Beispiel: Maßnahme zur „Absicherung“ der Behörde, nicht zum Kindeswohl.
6. Aktenlage
Definition: Der dokumentierte, nicht der tatsächliche Sachverhalt.
Systemische Einordnung: Aktenlage ersetzt Realität durch institutionelle Narrative.
Bezug: Wenn Aktenlage ≠ Realität, steigt P/C‑Ungleichgewicht.
Beispiel: Falsche Notiz wird zur Grundlage aller Entscheidungen.
7. Aktenwahrheit
Definition: Grundsatz, dass Akten den tatsächlichen Verlauf korrekt abbilden müssen.
Systemische Einordnung: In der Praxis oft verletzt.
Bezug: Verletzung senkt C → H steigt.
Beispiel: Wichtige Informationen fehlen oder sind verzerrt.
8. Aktenfiktion
Definition: Wenn Akteninhalte als Wahrheit behandelt werden, obwohl sie unvollständig oder falsch sind.
Systemische Einordnung: Fiktion ist ein Machtinstrument.
Bezug: Fiktion erhöht P, weil Kontrolle nicht greift.
Beispiel: „Steht so in der Akte“ ersetzt Prüfung.
9. Aktenblindheit
Definition: Unkritische Übernahme der Akteninhalte ohne Prüfung.
Systemische Einordnung: Blindheit ist ein struktureller Kontrollfehler.
Bezug: Blindheit senkt C → H steigt.
Beispiel: Gericht übernimmt Gutachten ungeprüft.
10. Aktenlücke
Definition: Fehlende Dokumentation relevanter Ereignisse.
Systemische Einordnung: Lücken sind systemische Schwachstellen.
Bezug: Lücken senken C, weil Nachvollziehbarkeit fehlt.
Beispiel: Gespräch ohne Vermerk.
11. Aktenverzerrung
Definition: Selektive oder fehlerhafte Darstellung von Informationen.
Systemische Einordnung: Verzerrung ist ein Machtmittel.
Bezug: Verzerrung erhöht P künstlich.
Beispiel: Positive Aspekte werden weggelassen.
12. Aktenkontinuität
Definition: Lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation des Verfahrens.
Systemische Einordnung: Kontinuität ist ein Kontrollinstrument.
Bezug: Hohe Kontinuität = hohes C.
Beispiel: Jede Entscheidung ist dokumentiert und begründet.
13. Aktenhoheit
Definition: Kontrolle darüber, was in der Akte steht und was nicht.
Systemische Einordnung: Aktenhoheit ist ein massives Machtmittel.
Bezug: Hohe Aktenhoheit = hohes P.
Beispiel: Jugendamt entscheidet, welche Informationen aufgenommen werden.
14. Verfahrenspfleger
Definition: Person, die die Interessen des Kindes im Verfahren vertreten soll.
Systemische Einordnung: In der Praxis oft abhängig von Institutionen.
Bezug: Abhängigkeit senkt C.
Beispiel: Pfleger übernimmt ungeprüft die Sicht des Jugendamts.
15. Gutachtenlogik
Definition: Die strukturelle Macht eines Gutachtens im Verfahren.
Systemische Einordnung: Gutachten erzeugen massive Machtverschiebungen.
Bezug: Gutachten erhöhen P exponentiell.
Beispiel: Ein fehlerhaftes Gutachten bestimmt das gesamte Verfahren.
16. Gutachtendrift
Definition: Abweichung eines Gutachtens vom Auftrag oder den Fakten.
Systemische Einordnung: Drift ist ein strukturelles Risiko.
Bezug: Drift erhöht P, weil Kontrolle fehlt.
Beispiel: Gutachter bewertet Themen, die nicht beauftragt waren.
17. Gutachtenbias
Definition: Systematische Verzerrung durch Vorannahmen oder institutionelle Nähe.
Systemische Einordnung: Bias ist ein systemischer, kein individueller Fehler.
Bezug: Bias senkt C, weil Objektivität fehlt.
Beispiel: Gutachter übernimmt ungeprüft die Sicht des Jugendamts.
18. Gutachtenblindheit
Definition: Unkritische Übernahme eines Gutachtens durch Gericht oder Behörde.
Systemische Einordnung: Blindheit ist ein Kontrollversagen.
Bezug: Blindheit = C → 0.
Beispiel: Gericht folgt Gutachten ohne Anhörung.
19. Institutionelle Verantwortung
Definition: Pflicht einer Institution, für ihre Entscheidungen einzustehen.
Systemische Einordnung: Verantwortung wird oft delegiert oder verwischt.
Bezug: Diffuse Verantwortung senkt C.
Beispiel: „Das war der Gutachter, nicht wir.“
20. Institutionelle Haftung
Definition: Rechtliche Konsequenzen für institutionelles Fehlverhalten.
Systemische Einordnung: In der Praxis selten durchgesetzt.
Bezug: Fehlende Haftung = P steigt unkontrolliert.
Beispiel: Falsche Entscheidungen ohne Konsequenzen.
21. Institutionelle Delegation
Definition: Übertragung von Aufgaben an externe Akteure (Gutachter, Träger).
Systemische Einordnung: Delegation verschiebt Macht und Verantwortung.
Bezug: Delegation ohne Kontrolle senkt C.
Beispiel: Träger entscheidet faktisch über Umgang.
22. Institutionelle Kompetenzgrenzen
Definition: Bereiche, in denen eine Institution fachlich nicht qualifiziert ist.
Systemische Einordnung: Grenzen werden oft ignoriert.
Bezug: Ignorierte Grenzen erhöhen P künstlich.
Beispiel: Jugendamt diagnostiziert psychische Störungen.
23. Institutionelle Übergriffigkeit
Definition: Überschreitung gesetzlicher oder fachlicher Zuständigkeiten.
Systemische Einordnung: Übergriffigkeit ist ein Machtmissbrauch.
Bezug: Übergriffigkeit = P steigt, C wird umgangen.
Beispiel: Jugendamt ordnet Maßnahmen an, die nur Gericht darf.
24. Institutionelle Selbstentlastung
Definition: Mechanismen, mit denen Institutionen Fehler abwehren oder verschleiern.
Systemische Einordnung: Selbstentlastung ist ein Schutzreflex.
Bezug: Selbstentlastung senkt C → H steigt.
Beispiel: „Wir haben nach bestem Wissen gehandelt.“