RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK
Amtsermittlung: Pflicht zur Erfassung der Realitätsmasse. Einseitigkeit ist eine Manipulation von P.
Verhältnismäßigkeit: Die physikalische Grenzwertprüfung für P.
Ermessensfehler: Unkontrollierte Ausdehnung von P.
Ermessensreduzierung: Punkt, an dem P physikalisch an das Gesetz gebunden ist.
Ermessensmissbrauch: Nutzung von P zur Eigenstabilisierung der Institution statt zur H-Sicherung.
Aktenlage: Das institutionelle Modell der Realität.
Aktenwahrheit: Die Anforderung, dass das Modell mit der Realität korreliert.
Aktenfiktion: Künstliche Masse im System; erzeugt Schein-Gravitation (P).
Aktenblindheit: Versagen der C-Instanzen beim Abgleich von Akte und Realität.
Aktenlücke: Unbesetzter Raum, in dem P ungestört wirkt.
Aktenverzerrung: Gezielte Manipulation der Datenmasse.
Aktenkontinuität: Lückenlose Aufzeichnung der Kraftverläufe als Basis für C.
Aktenhoheit: Konzentration der Definitionsmacht über P bei einem Akteur.
Verfahrenspfleger: Designierter C-Akteur.
Gutachtenlogik: Massiver P-Impuls, der das Systemgefüge neu austariert.
Gutachtendrift: Abweichung des Gutachtens vom Mandat.
Gutachtenbias: Strukturelle Einseitigkeit, die C schwächt.
Gutachtenblindheit: Unreflektierte Integration eines P-Impulses in das Gesamtsystem.
Institutionelle Verantwortung: Mechanismus zur Kopplung von Akteur und C.
Institutionelle Haftung: Physikalische Konsequenz bei P-Überschreitung.
Institutionelle Delegation: Übertragung von P auf Dritte.
Kompetenzgrenzen: Die Begrenzung des zulässigen P-Wirkungsbereichs.
Übergriffigkeit: Ausdehnung von P über die Kompetenzgrenzen hinaus.
Selbstentlastung: Schutzreflex gegen die Ausübung von C.