Demokratiephysik für die Kinder und Jugendhilfe

GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK

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RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK

Amtsermittlung: Pflicht zur Erfassung der Realitätsmasse. Einseitigkeit ist eine Manipulation von P.

Verhältnismäßigkeit: Die physikalische Grenzwertprüfung für P.

Ermessensfehler: Unkontrollierte Ausdehnung von P.

Ermessensreduzierung: Punkt, an dem P physikalisch an das Gesetz gebunden ist.

Ermessensmissbrauch: Nutzung von P zur Eigenstabilisierung der Institution statt zur H-Sicherung.

Aktenlage: Das institutionelle Modell der Realität.

Aktenwahrheit: Die Anforderung, dass das Modell mit der Realität korreliert.

Aktenfiktion: Künstliche Masse im System; erzeugt Schein-Gravitation (P).

Aktenblindheit: Versagen der C-Instanzen beim Abgleich von Akte und Realität.

Aktenlücke: Unbesetzter Raum, in dem P ungestört wirkt.

Aktenverzerrung: Gezielte Manipulation der Datenmasse.

Aktenkontinuität: Lückenlose Aufzeichnung der Kraftverläufe als Basis für C.

Aktenhoheit: Konzentration der Definitionsmacht über P bei einem Akteur.

Verfahrenspfleger: Designierter C-Akteur.

Gutachtenlogik: Massiver P-Impuls, der das Systemgefüge neu austariert.

Gutachtendrift: Abweichung des Gutachtens vom Mandat.

Gutachtenbias: Strukturelle Einseitigkeit, die C schwächt.

Gutachtenblindheit: Unreflektierte Integration eines P-Impulses in das Gesamtsystem.

Institutionelle Verantwortung: Mechanismus zur Kopplung von Akteur und C.

Institutionelle Haftung: Physikalische Konsequenz bei P-Überschreitung.

Institutionelle Delegation: Übertragung von P auf Dritte.

Kompetenzgrenzen: Die Begrenzung des zulässigen P-Wirkungsbereichs.

Übergriffigkeit: Ausdehnung von P über die Kompetenzgrenzen hinaus.

Selbstentlastung: Schutzreflex gegen die Ausübung von C.

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