Demokratiephysik für die Kinder und Jugendhilfe

GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK

Revision für “GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK” erstellt am 13. Juli 2026, 17:06:23

Titel
GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK
Inhalt
<h2>RECHT, VERWALTUNG &amp; INSTITUTIONELLE MECHANIK</h2> <strong>Amtsermittlung</strong>: Pflicht zur Erfassung der Realitätsmasse. Einseitigkeit ist eine Manipulation von P. <strong>Verhältnismäßigkeit</strong>: Die physikalische Grenzwertprüfung für P. <strong>Ermessensfehler</strong>: Unkontrollierte Ausdehnung von P. <strong>Ermessensreduzierung</strong>: Punkt, an dem P physikalisch an das Gesetz gebunden ist. <strong>Ermessensmissbrauch</strong>: Nutzung von P zur Eigenstabilisierung der Institution statt zur H-Sicherung. <strong>Aktenlage</strong>: Das institutionelle Modell der Realität. <strong>Aktenwahrheit</strong>: Die Anforderung, dass das Modell mit der Realität korreliert. <strong>Aktenfiktion</strong>: Künstliche Masse im System; erzeugt Schein-Gravitation (P). <strong>Aktenblindheit</strong>: Versagen der C-Instanzen beim Abgleich von Akte und Realität. <strong>Aktenlücke</strong>: Unbesetzter Raum, in dem P ungestört wirkt. <strong>Aktenverzerrung</strong>: Gezielte Manipulation der Datenmasse. <strong>Aktenkontinuität</strong>: Lückenlose Aufzeichnung der Kraftverläufe als Basis für C. <strong>Aktenhoheit</strong>: Konzentration der Definitionsmacht über P bei einem Akteur. <strong>Verfahrenspfleger</strong>: Designierter C-Akteur. <strong>Gutachtenlogik</strong>: Massiver P-Impuls, der das Systemgefüge neu austariert. <strong>Gutachtendrift</strong>: Abweichung des Gutachtens vom Mandat. <strong>Gutachtenbias</strong>: Strukturelle Einseitigkeit, die C schwächt. <strong>Gutachtenblindheit</strong>: Unreflektierte Integration eines P-Impulses in das Gesamtsystem. <strong>Institutionelle Verantwortung</strong>: Mechanismus zur Kopplung von Akteur und C. <strong>Institutionelle Haftung</strong>: Physikalische Konsequenz bei P-Überschreitung. <strong>Institutionelle Delegation</strong>: Übertragung von P auf Dritte. <strong>Kompetenzgrenzen</strong>: Die Begrenzung des zulässigen P-Wirkungsbereichs. <strong>Übergriffigkeit</strong>: Ausdehnung von P über die Kompetenzgrenzen hinaus. <strong>Selbstentlastung</strong>: Schutzreflex gegen die Ausübung von C.
Auszug


AltNeuDatum erstelltAutorAktionen
13. Juli 2026, 17:06:23 DerNerd
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