GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK
Revision für “GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK” erstellt am 13. Juli 2026, 17:06:23
| Titel | GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK |
|---|---|
| Inhalt | <h2>RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK</h2>
<strong>Amtsermittlung</strong>: Pflicht zur Erfassung der Realitätsmasse. Einseitigkeit ist eine Manipulation von P.
<strong>Verhältnismäßigkeit</strong>: Die physikalische Grenzwertprüfung für P.
<strong>Ermessensfehler</strong>: Unkontrollierte Ausdehnung von P.
<strong>Ermessensreduzierung</strong>: Punkt, an dem P physikalisch an das Gesetz gebunden ist.
<strong>Ermessensmissbrauch</strong>: Nutzung von P zur Eigenstabilisierung der Institution statt zur H-Sicherung.
<strong>Aktenlage</strong>: Das institutionelle Modell der Realität.
<strong>Aktenwahrheit</strong>: Die Anforderung, dass das Modell mit der Realität korreliert.
<strong>Aktenfiktion</strong>: Künstliche Masse im System; erzeugt Schein-Gravitation (P).
<strong>Aktenblindheit</strong>: Versagen der C-Instanzen beim Abgleich von Akte und Realität.
<strong>Aktenlücke</strong>: Unbesetzter Raum, in dem P ungestört wirkt.
<strong>Aktenverzerrung</strong>: Gezielte Manipulation der Datenmasse.
<strong>Aktenkontinuität</strong>: Lückenlose Aufzeichnung der Kraftverläufe als Basis für C.
<strong>Aktenhoheit</strong>: Konzentration der Definitionsmacht über P bei einem Akteur.
<strong>Verfahrenspfleger</strong>: Designierter C-Akteur.
<strong>Gutachtenlogik</strong>: Massiver P-Impuls, der das Systemgefüge neu austariert.
<strong>Gutachtendrift</strong>: Abweichung des Gutachtens vom Mandat.
<strong>Gutachtenbias</strong>: Strukturelle Einseitigkeit, die C schwächt.
<strong>Gutachtenblindheit</strong>: Unreflektierte Integration eines P-Impulses in das Gesamtsystem.
<strong>Institutionelle Verantwortung</strong>: Mechanismus zur Kopplung von Akteur und C.
<strong>Institutionelle Haftung</strong>: Physikalische Konsequenz bei P-Überschreitung.
<strong>Institutionelle Delegation</strong>: Übertragung von P auf Dritte.
<strong>Kompetenzgrenzen</strong>: Die Begrenzung des zulässigen P-Wirkungsbereichs.
<strong>Übergriffigkeit</strong>: Ausdehnung von P über die Kompetenzgrenzen hinaus.
<strong>Selbstentlastung</strong>: Schutzreflex gegen die Ausübung von C. |
| Auszug |