Demokratiephysik fĂĽr die Kinder und Jugendhilfe

GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK

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GLOSSAR – MODUL 4: RECHT, VERWALTUNG & INSTITUTIONELLE MECHANIK

1. Amtsermittlung

Definition: Pflicht der Behörde, den Sachverhalt eigenständig und vollständig zu ermitteln.

Systemische Einordnung: In der Praxis oft selektiv oder aktenzentriert.

Bezug zu H = P/C: Fehlende oder einseitige Amtsermittlung erhöht P und senkt C.

Beispiel: Jugendamt prüft nur die eigene Akte, nicht die Realität.

2. Verhältnismäßigkeit

Definition: MaĂźnahmen mĂĽssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Systemische Einordnung: Wird häufig als rhetorische Formel genutzt, nicht als echte Prüfung.

Bezug: Fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung = C fällt → H steigt.

Beispiel: Sofortige MaĂźnahme ohne mildere Alternativen.

3. Ermessensfehler

Definition: Fehlerhafte Ausübung behördlichen Ermessens (Überschreitung, Unterschreitung, Fehlgebrauch).

Systemische Einordnung: Ermessensfehler sind strukturelle, nicht individuelle Probleme.

Bezug: Ermessensfehler erhöhen P, weil Kontrolle fehlt.

Beispiel: Entscheidung ohne Abwägung aller Fakten.

4. Ermessensreduzierung

Definition: Situation, in der die Behörde faktisch nur eine rechtmäßige Entscheidung treffen darf.

Systemische Einordnung: Wird oft ignoriert, um Handlungsspielräume zu behalten.

Bezug: Ignorierte Reduzierung = P steigt kĂĽnstlich.

Beispiel: Pflicht zur Anhörung wird als „optional“ behandelt.

5. Ermessensmissbrauch

Definition: Nutzung des Ermessens fĂĽr sachfremde oder institutionelle Zwecke.

Systemische Einordnung: Typisches Symptom institutioneller Drift.

Bezug: Missbrauch = P steigt, C wird umgangen.

Beispiel: Maßnahme zur „Absicherung“ der Behörde, nicht zum Kindeswohl.

6. Aktenlage

Definition: Der dokumentierte, nicht der tatsächliche Sachverhalt.

Systemische Einordnung: Aktenlage ersetzt Realität durch institutionelle Narrative.

Bezug: Wenn Aktenlage ≠ Realität, steigt P/C‑Ungleichgewicht.

Beispiel: Falsche Notiz wird zur Grundlage aller Entscheidungen.

7. Aktenwahrheit

Definition: Grundsatz, dass Akten den tatsächlichen Verlauf korrekt abbilden müssen.

Systemische Einordnung: In der Praxis oft verletzt.

Bezug: Verletzung senkt C → H steigt.

Beispiel: Wichtige Informationen fehlen oder sind verzerrt.

8. Aktenfiktion

Definition: Wenn Akteninhalte als Wahrheit behandelt werden, obwohl sie unvollständig oder falsch sind.

Systemische Einordnung: Fiktion ist ein Machtinstrument.

Bezug: Fiktion erhöht P, weil Kontrolle nicht greift.

Beispiel: „Steht so in der Akte“ ersetzt Prüfung.

9. Aktenblindheit

Definition: Unkritische Ăśbernahme der Akteninhalte ohne PrĂĽfung.

Systemische Einordnung: Blindheit ist ein struktureller Kontrollfehler.

Bezug: Blindheit senkt C → H steigt.

Beispiel: Gericht ĂĽbernimmt Gutachten ungeprĂĽft.

10. AktenlĂĽcke

Definition: Fehlende Dokumentation relevanter Ereignisse.

Systemische Einordnung: LĂĽcken sind systemische Schwachstellen.

Bezug: LĂĽcken senken C, weil Nachvollziehbarkeit fehlt.

Beispiel: Gespräch ohne Vermerk.

11. Aktenverzerrung

Definition: Selektive oder fehlerhafte Darstellung von Informationen.

Systemische Einordnung: Verzerrung ist ein Machtmittel.

Bezug: Verzerrung erhöht P künstlich.

Beispiel: Positive Aspekte werden weggelassen.

12. Aktenkontinuität

Definition: LĂĽckenlose, nachvollziehbare Dokumentation des Verfahrens.

Systemische Einordnung: Kontinuität ist ein Kontrollinstrument.

Bezug: Hohe Kontinuität = hohes C.

Beispiel: Jede Entscheidung ist dokumentiert und begrĂĽndet.

13. Aktenhoheit

Definition: Kontrolle darĂĽber, was in der Akte steht und was nicht.

Systemische Einordnung: Aktenhoheit ist ein massives Machtmittel.

Bezug: Hohe Aktenhoheit = hohes P.

Beispiel: Jugendamt entscheidet, welche Informationen aufgenommen werden.

14. Verfahrenspfleger

Definition: Person, die die Interessen des Kindes im Verfahren vertreten soll.

Systemische Einordnung: In der Praxis oft abhängig von Institutionen.

Bezug: Abhängigkeit senkt C.

Beispiel: Pfleger ĂĽbernimmt ungeprĂĽft die Sicht des Jugendamts.

15. Gutachtenlogik

Definition: Die strukturelle Macht eines Gutachtens im Verfahren.

Systemische Einordnung: Gutachten erzeugen massive Machtverschiebungen.

Bezug: Gutachten erhöhen P exponentiell.

Beispiel: Ein fehlerhaftes Gutachten bestimmt das gesamte Verfahren.

16. Gutachtendrift

Definition: Abweichung eines Gutachtens vom Auftrag oder den Fakten.

Systemische Einordnung: Drift ist ein strukturelles Risiko.

Bezug: Drift erhöht P, weil Kontrolle fehlt.

Beispiel: Gutachter bewertet Themen, die nicht beauftragt waren.

17. Gutachtenbias

Definition: Systematische Verzerrung durch Vorannahmen oder institutionelle Nähe.

Systemische Einordnung: Bias ist ein systemischer, kein individueller Fehler.

Bezug: Bias senkt C, weil Objektivität fehlt.

Beispiel: Gutachter ĂĽbernimmt ungeprĂĽft die Sicht des Jugendamts.

18. Gutachtenblindheit

Definition: Unkritische Übernahme eines Gutachtens durch Gericht oder Behörde.

Systemische Einordnung: Blindheit ist ein Kontrollversagen.

Bezug: Blindheit = C → 0.

Beispiel: Gericht folgt Gutachten ohne Anhörung.

19. Institutionelle Verantwortung

Definition: Pflicht einer Institution, fĂĽr ihre Entscheidungen einzustehen.

Systemische Einordnung: Verantwortung wird oft delegiert oder verwischt.

Bezug: Diffuse Verantwortung senkt C.

Beispiel: „Das war der Gutachter, nicht wir.“

20. Institutionelle Haftung

Definition: Rechtliche Konsequenzen fĂĽr institutionelles Fehlverhalten.

Systemische Einordnung: In der Praxis selten durchgesetzt.

Bezug: Fehlende Haftung = P steigt unkontrolliert.

Beispiel: Falsche Entscheidungen ohne Konsequenzen.

21. Institutionelle Delegation

Definition: Übertragung von Aufgaben an externe Akteure (Gutachter, Träger).

Systemische Einordnung: Delegation verschiebt Macht und Verantwortung.

Bezug: Delegation ohne Kontrolle senkt C.

Beispiel: Träger entscheidet faktisch über Umgang.

22. Institutionelle Kompetenzgrenzen

Definition: Bereiche, in denen eine Institution fachlich nicht qualifiziert ist.

Systemische Einordnung: Grenzen werden oft ignoriert.

Bezug: Ignorierte Grenzen erhöhen P künstlich.

Beispiel: Jugendamt diagnostiziert psychische Störungen.

23. Institutionelle Ăśbergriffigkeit

Definition: Überschreitung gesetzlicher oder fachlicher Zuständigkeiten.

Systemische Einordnung: Ăśbergriffigkeit ist ein Machtmissbrauch.

Bezug: Ăśbergriffigkeit = P steigt, C wird umgangen.

Beispiel: Jugendamt ordnet MaĂźnahmen an, die nur Gericht darf.

24. Institutionelle Selbstentlastung

Definition: Mechanismen, mit denen Institutionen Fehler abwehren oder verschleiern.

Systemische Einordnung: Selbstentlastung ist ein Schutzreflex.

Bezug: Selbstentlastung senkt C → H steigt.

Beispiel: „Wir haben nach bestem Wissen gehandelt.“

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